Über Spitex

SPITEX

steht für Gesundheits- und Krankenpflege zu Hause

Unsere Dienste stellen die Betreuung und Pflege zu Hause sicher, um Spitalaufenthalte und Heimplatzierungen zu verhindern, hinauszuzögern oder zu verkürzen. Dies  geschieht in Zusammenarbeit mit Angehörigen, Ärzten, Sozialdiensten und anderen Organisationen.

SPITEX

arbeitet nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“

Dies beinhaltet die Erhaltung und Förderung der Selbständigkeit der Kundin oder des Kunden. Deshalb leisten wir nur ergänzende Hilfe und Pflege zu Hause, das heisst zur Entlastung von Angehörigen oder wenn die Nachbarschaftshilfe nicht mehr ausreicht. Die Spitex übernimmt keine Arbeiten, die Sie noch selber tätigen können und die Ihnen noch zuzumuten sind.

SPITEX

ist der Qualität verpflichtet

Wir arbeiten mit fachlich qualifiziertem Personal. Zu Beginn eines Einsatzes klärt eine Fachperson Ihren Bedarf an Hilfeleistung mit Ihnen  zusammen vor Ort ab. Diese individuellen Massnahmen werden dann in der von den Krankenversicherern verlangten Bedarfsabklärung schriftlich festgehalten.

 

 

SPITEX

Bedarfsabklärung und ärztliche Verordnung

Eine Fachperson führt mit Ihnen gemeinsam eine Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause durch. Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin verordnet nach Vorschlag der Pflegefachperson die notwendigen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Verrichtungen.

 

SPITEX

Einsatz und Einsatzdauer

Die dienstleistenden Fachpersonen werden gemäss erforderlicher Zeitdauer der Arbeit eingeplant. Die Pflegeperson oder die Zentrumstleitung informiert Sie darüber, wann der Einsatz bei Ihnen zu Hause stattfindet. Die Zeiten können sich evtl. vor- oder nachverschieben. Bei wesentlichen Veränderungen werden Sie benachrichtigt.

 

SPITEX

Betreuungsteam

Sie werden gemäss Ihrem Bedarf von Fachpersonen aus den geeigneten Berufsgruppen betreut. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, immer dieselbe Pflegeperson einzuplanen.

 

SPITEX

Abmeldungen und Änderungen der Einsatzzeiten

Falls Sie einen vereinbarten Termin absagen, bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu informieren. Im Verhinderungsfall sollten geplante Einsätze 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, damit wir neu disponieren können. Wir bitten Sie, Arzt-, Coiffeur u.a. Termine nach Möglichkeit ausserhalb unseren Einsatzzeiten zu planen.

 

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Rechnungsstellung

Die Einsätze bei Ihnen werden durch unsere Mitarbeiterinnen erfasst und einmal monatlich in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Abklärung, Beratung, Grund- und Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen (abzüglich Selbstbehalt unter Berücksichtigung der Jahresfranchise). Dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. 

Die hauswirtschaftlichen Leistungen sind nicht kassenpflichtig. Verfügen Sie aber über eine Zusatzversicherung, wird ein Teil dieser Dienstleistungen übernommen. Oder Sie haben die Möglichkeit, über Ergänzungsleistungen der AHV/IV einen Beitrag an diese Kosten zu erhalten, sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Lassen Sie sich durch eine entsprechende Stelle (Amt für Sozialbeiträge oder Pro Senectute) beraten.

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