Grundpflege

Wann besteht Anspruch auf Grundpflege?

Bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz oder Spitalentlassung bieten wir Ihnen professionelle Grundpflege nach ärztlicher Verordnung bei Ihnen zu Hause an.

Die Grundpflege umfasst alle Belange der häuslichen Gesundheits- und Krankenpflege

  • Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Situationsgerechtes Einrichten Ihrer Umgebung 
  • Wir stellen Ihnen nach Möglichkeit das dazu benötigte Material zur Verfügung
Wer bezahlt diese Dienstleistungen?

Diese Leistungen sind kassenpflichtig und werden von Ihrer Krankenkasse unter Abzug des Selbstbehaltes und der Franchise übernommen. Zuzüglich 20 % Patientenbeteiligung, bis max. Fr. 15.35 pro Tag.

Arbeitszeiten

Montag bis Sonntag:
07.30 Uhr - 22.00 Uhr

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