Behandlungspflege

Wann besteht Anspruch auf Behandlungspflege?

Bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz oder Spitalentlassung bieten wir Ihnen professionelle, medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung bei Ihnen zu Hause an.

Die Behandlungspflege umfasst folgende Leistungen gemäss ärztlicher Verordnung:

  • Beratung und Instruktion von Patienten und Angehörigen
  • Verabreichen von Injektionen, Überwachen der Medikamenteneinnahme
  • Blutdruckmessen, Blutzuckermessen
  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Selbstständigkeit der Patienten sowie Unterstützung von Wiedereingliederungsprogrammen
Wer bezahlt diese Dienstleistungen?

Diese Leistungen sind kassenpflichtig und werden von Ihrer Krankenkasse unter Abzug des Selbstbehaltes und Franchise übernommen. Zuzüglich 20 % Patientenbeteiligung, bis max. Fr. 15.35 pro Tag.

Arbeitszeiten

Montag bis Sonntag:
07.30 Uhr - 22.00 Uhr

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