Bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz, Spitalentlassung oder Unvermögen, im Haushalt anfallende Arbeiten selbstständig zu verrichten. Auch wenn die Arbeiten nicht von Ihrem persönlichen Umfeld übernommen werden können, bieten wir Ihnen Hilfe und Unterstützung bei Ihnen zu Hause an.
Die hauswirtschaftlichen Leistungen bestehen aus:
1. Kochen
- Frühstück zubereiten nach Absprache
- Mittagessen vorbereiten und kochen oder helfen beim Kochen
- nur nach Absprache
Wichtig: die Mitarbeiterinnen sind nicht verpflichtet, Geschirr von mehreren Tagen abzuwaschen. Sie müssen einen Klienten/eine Klientin, der/die das Geschirr für die Haushelferin «spart», darauf aufmerksam machen.
2. Wochenkehr
- Staubsaugen, Abstauben, Böden feucht aufnehmen
- Küchenschrank aussen reinigen
- Esswaren im Kühlschrank kontrollieren
- Betten frisch beziehen
- Badewanne, Dusche, Lavabo, WC reinigen
- Spiegelschrank aussen reinigen
Wichtig: die Mitarbeiterinnen sind nicht verpflichtet, folgende Arbeiten auszuführen: Polstergruppe saugen, Möbel verschieben zum Saugen, Spielsachen wegräumen, Zimmer erwachsener Kinder reinigen, «Frühlingsputzete», Gartenpflege, Treppenhaus reinigen.
3. Wäsche
- Waschen in der Waschmaschine, kleine Handwäsche
- Wäsche falten, Wäsche bügeln, Wäsche ausbessern
Wichtig: die Mitarbeiterinnen entscheiden, was wie gewaschen wird. Vorhänge werden nicht durch die Spitex gewaschen. Ferner ist die Mitarbeiterin nicht verpflichtet, die Handwäsche und das Bügeln für erwachsene Kinder oder Drittpersonen durchzuführen.
4. Übrige Haushaltarbeiten
- Einkaufen (evtl. zusammen mit Klient/ Klientin) nur im Wohnort
- Betten machen