Unsere  Tarife

Pflegeleistungen

Auf ärztliche Verordnung durch die Krankenversicherung gedeckt, unter Abzug des Selbstbehaltes (obligatorische Grundversicherung).

Im Kanton Aargau wird für pflegerische Leistungen der Spitex eine Patientenbeteiligung von 20% pro rata temporaris pro Leistungsart gemäss Art. 7a Krankenpflege-Leistungsverordnung verrechnet (maximal Fr. 15.35 pro Tag; zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise).

Die Rechnungsstellung der Patientenbeteiligung erfolgt direkt über unsere Organisation. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr und Abrechnungen über IV, UV, MV.

Abklärung und Beratung (KLV 7, Abs. 2a) Fr. 76.90 / Std.
Untersuchung und Behandlung (KLV Art. 7, Abs. 2b) Fr. 63.00 / Std.
Grundpflege (KLV Art. 7, Abs. 2c)

Fr. 52.60 / Std.

 

* Hauswirtschaftliche Leistungen für Mitglieder

Fr. 33.00 / Std.

* Hauswirtschaftliche Leistungen für Nicht-Mitglieder

Fr. 39.00 / Std.

* Bedarfsabklärung und Beratung zu Hause

Fr. 45.00 / Std.

* Bedarfsformular erstellen oder erneuern

* Im Rahmen einer Zusatzversicherung, auf ärztliche Verordnung teilweise gedeckt.

Fr. 15.00 pauschal

Einsatzpauschale bei Hauswirtschaftlichen Einsätzen

Fr. 4.00 / Einsatz

Ergänzende hauswirtschaftliche Leistungen

Fr. 55.00 / Std.

Annulationen
Im Verhinderungsfall müssen disponierte Einsätze 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, sonst werden sie vollumfänglich verrechnet.

Mitgliederbeitrag pro Jahr/Haushaltung

(Neumitglieder haben eine Karenzfrist von 3 Monaten)

Fr. 40.-
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