Auf ärztliche Verordnung durch die Krankenversicherung gedeckt, unter Abzug des Selbstbehaltes (obligatorische Grundversicherung).
Im Kanton Aargau wird für pflegerische Leistungen der Spitex eine Patientenbeteiligung von 20% pro rata temporaris pro Leistungsart gemäss Art. 7a Krankenpflege-Leistungsverordnung verrechnet (maximal Fr. 15.35 pro Tag; zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise).
Die Rechnungsstellung der Patientenbeteiligung erfolgt direkt über unsere Organisation. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr und Abrechnungen über IV, UV, MV.
Abklärung und Beratung (KLV 7, Abs. 2a) | Fr. 76.90 / Std. |
Untersuchung und Behandlung (KLV Art. 7, Abs. 2b) | Fr. 63.00 / Std. |
Grundpflege (KLV Art. 7, Abs. 2c) |
Fr. 52.60 / Std.
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* Hauswirtschaftliche Leistungen für Mitglieder |
Fr. 33.00 / Std. |
* Hauswirtschaftliche Leistungen für Nicht-Mitglieder |
Fr. 39.00 / Std. |
* Bedarfsabklärung und Beratung zu Hause |
Fr. 45.00 / Std. |
* Bedarfsformular erstellen oder erneuern * Im Rahmen einer Zusatzversicherung, auf ärztliche Verordnung teilweise gedeckt. |
Fr. 15.00 pauschal |
Einsatzpauschale bei Hauswirtschaftlichen Einsätzen |
Fr. 4.00 / Einsatz |
Ergänzende hauswirtschaftliche Leistungen |
Fr. 55.00 / Std. |
Annulationen
Im Verhinderungsfall müssen disponierte Einsätze 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, sonst werden sie vollumfänglich verrechnet.
Mitgliederbeitrag pro Jahr/Haushaltung (Neumitglieder haben eine Karenzfrist von 3 Monaten) |
Fr. 40.- |